Die Ausrichtung der Kanzlei zielt auf eine umfassende Betreuung. Wir verstehen uns als Ansprechpartner in allen juristischen Angelegenheiten, wobei im Einzelfall die Weiterleitung an eine andere Kanzlei erforderlich werden kann.
Zudem haben sich folgende Schwerpunkte in unserer Arbeit entwickelt:
Frau Rechtsanwältin Vogt
- Sozialrecht
- Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Vogt betreut Mandate, die mit sozialrechtlichen Fragen jeder Art in Zusammenhang stehen. Dabei geht es z.B. um Auseinandersetzungen mit
- Krankenversicherungen (z.B. AOK, Barmer, Knappschaft etc.)
- Rentenversicherungsträgern (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund, Westfalen etc.)
- der Agentur für Arbeit
- der JobcenterARGE
- Unfallversicherungsträgern (z.B. BBG, BG Chemie, BG Bau u.a.)
- Versorgungsämtern
- Sozialämtern
Daneben betreut Frau Vogt auch Streitigkeiten mit privaten Versicherungsträgern, wie zum Beispiel Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherungen.
Darüber hinaus hat sie sich auf das Familienrecht spezialisiert. Sie bearbeitet Scheidungsverfahren mit allen Nebengebieten wie Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Hausrats- und Wohnungszuweisung, Elterliche Sorge und insbesondere Unterhaltsverfahren.
Bei der Abwicklung von Verkehrsunfallangelegenheiten, Mietstreitigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren ist Frau Vogt bei Bedarf ebenfalls behilflich.
Herr Rechtsanwalt Neumann
- Arbeitsrecht
- Allgemeines Zivilrecht (z.B. Kauf, Miete, Werkverträge etc.)
- Verkehrsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Versicherungsrecht
- Arzthaftungsrecht
- Strafrecht
Herr Neumann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet bildet deshalb einen erheblichen Schwerpunkt. Einen weiteren Schwerpunkt stellt das Verkehrsrecht dar (Abwicklung von Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafrecht). Daneben deckt Herr Neumann das weite Feld des Zivilrechts ab, von den alltäglichen Problemen wie z.B. das Kauf- und Mietrecht bis hin zum Arzthaftungsrecht.